Elternbeiträge für die Kinderbetreuung
Die Elternbeiträge sind eine Beteiligung der Eltern an den gesamten Betriebskosten der Kinderkrippe und sind deshalb auch während der Ferien, bei Fortbildungen, bei behördlichen Schließungen, bei vorübergehendem Fehlen des Kindes wegen Krankheit oder aus persönlichen Gründen, etc. in voller Höhe zu entrichten.
Im Monat der Eingewöhnungsphase werden die Beiträge anteilig abgerechnet:
Eingewöhnungsbeginn bis zum
9. Tag des Monats: 100 % des Monatsbeitrages
15. Tag des Monats: 75 % des Monatsbeitrages
21. Tag des Monats: 50 % des Monatsbeitrages
28. Tag des Monats: 25 % des Monatsbeitrages
Die monatlichen Betreuungskosten betragen ab 01.09.2024 bei vereinbarten Betreuungszeiten von täglich:
> 3 bis 4 Stunden | 206,00 € |
> 4 bis 5 Stunden | 255,00 € |
> 5 bis 6 Stunden | 303,00 € |
> 6 bis 7 Stunden | 352,00 € |
> 7 bis 8 Stunden | 401,00 € |
> 8 bis 9 Stunden | 450,00 € |
> 9 bis 10 Stunden | 499,00 € |
Das Mittagessen ist beitragsfrei.